Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten bei der Erstellung von Mietverträgen für gewerbliche Zwecke und Wohnzwecke und führt gerichtliche Tätigkeiten durch, um für ihre Mandanten Folgendes zu erwirken:
Räumung wegen Zahlungsverzugs und wegen Beendigung des Mietverhältnisses;
Räumungsklage vor Vertragsende;
Protokoll über die Rückgabe der Immobilie am Ende des Mietverhältnisses;
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietobjekts mit beglaubigten Gutachten über den Zustand der Immobilie;
Entschädigung zugunsten des Mieters für den Verlust des Geschäftswerts;
Entschädigung für am Mietobjekt vorgenommene Verbesserungen und Anbauten.
Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften als auch einzelne Miteigentümer bei Streitigkeiten über die Zahlung von Nebenkosten, die Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen und allgemein bei Streitigkeiten über die Nutzung von Gemeinschaftsteilen und -diensten.
