Die Kanzlei leistet Rechtsberatung und -beistand für Privatpersonen und Unternehmen bei der Analyse und Erstellung von Verträgen im Bereich des Zivil- und Handelsrechts, auch in englischer und deutscher Sprache.
Dabei wird größter Wert auf eine eingehende Abstimmung mit dem Mandanten gelegt, um dessen Bedürfnisse und Interessen zu verstehen und so geeignete Vertragsgestaltungen zu entwickeln, die zur Erreichung der gesetzten Ziele geeignet sind.
Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen insbesondere folgende Vertragsarten:
Vor- und endgültige Immobilienkaufverträge;
Auftrags-, Kommissions- und Vermittlungsverträge;
Mietverträge für gewerbliche und Wohnzwecke;
Kauf-, Miet- und Leihverträge;
Werkverträge;
Bauverträge;
Agenturverträge;
Zahlungsversprechen und Schuldanerkenntnisse;
Vergleiche;
privatschriftliche Vereinbarungen im Allgemeinen.
