Die Kanzlei bietet Beratung und Beistand in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Unternehmen und Arbeitnehmer, auch unter Mitwirkung von Arbeitsberatern, in folgenden Bereichen:
Erstellung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen;
Schutz der Arbeitnehmerrechte, insbesondere bei Herabstufung oder Mobbing, sowie in den Phasen vor und nach Kündigungen sowohl aus gerechtfertigtem Grund als auch aus wichtigem Grund;
Bearbeitung von Streitigkeiten betreffend Schadensersatz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufgrund von Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften und Asbestfaserexposition, auch im Namen der Erben des Arbeitnehmers;
Beistand für Unternehmen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zu ihren Mitarbeitern.
