Die Kanzlei ist im Bereich der Arzthaftung tätig und stellt ihre Kompetenz für die Bewertung von Fällen medizinischer Behandlungsfehler zur Verfügung.
Unter Hinzuziehung qualifizierter Rechtsmediziner führt die Kanzlei eine präventive Bewertung der Haftung der Gesundheitseinrichtung und des Arztes durch, um die Begründetheit möglicher Schadensersatzklagen zu prüfen.
Insbesondere werden folgende Problematiken behandelt:
medizinischer Eingriff und Kausalzusammenhang mit dem Schaden;
immaterieller Schaden des Patienten durch vorübergehende Arbeitsunfähigkeit und dauerhafte Invalidität;
moralischer Schaden;
Danno terminale (Schaden vor dem Tod);
Vermögensschaden;
Schaden der Erben des verstorbenen Patienten durch Verlust der verwandtschaftlichen Beziehung.
Die Zahlung des Honorars erfolgt erst, wenn der Schadensersatz realisiert wurde.
