ARBEITSRECHT

Die Kanzlei bietet Unternehmen und Arbeitnehmern rechtlichen Beistand und Arbeitsrechtsberatung, auch unter Miteinbeziehung von Arbeitsrechtsberatern in den nachfolgenden Bereichen:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen;
  • Schutz der Arbeitnehmerrechte, insbesondere bei Dequalifikation oder Mobbing, sowie in der Zeit vor und nach der Kündigung aus einem gerechtfertigten oder gewichtigen Grund;
  • Behandlung von Streitigkeiten über die Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Folge der Missachtung der Vorschriften über die Sicherheit am Arbeitsplatz oder des Kontakts mit Asbestfasern, auch im Auftrag der Erben des Arbeitnehmers;
  • Unterstützung der Unternehmen bei Auseinandersetzungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse.

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