GRUNDSTÜCKS- UND BAUWESENSRECHT

Die Kanzlei unterstützt Einzelpersonen und Unternehmen bei allen Geschäftsvorgängen, die den Kauf, Verkauf und die Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit dem Bauwesen aufkommen, betreffen.

Insbesondere befasst sich die Kanzlei mit Aspekten in Bezug auf:

  • Verkaufsvorverträge und endgültige Verkaufsverträge;
  • Unternehmerwerkverträge betreffend den Bau und die Renovierung von Gebäuden;
  • Baumängel, Haftung des Bauunternehmers für schwerwiegende Gebäudemängel;
  • Einhaltung der Vorschriften auf dem Gebiet der Lärmbelastung und Schadensersatz;
  • Wassereintritt in Folge eines undichten Daches, einer Terrasse oder Dachterrasse;
  • Verfall der Gebäudefassade auf Grund von Sprüngen und Rissbildung im Putz;
  • Baumängel und Schäden betreffend Schwimmbäder, thermosanitäre Anlagen, Wasser-, Klima- oder Heizungsanlagen;
  • Einsturz und Verfall tragender Gebäudeteile.

Der Anwalt antwortet

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