VERMIETUNG UND RÄUMUNG

Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten bei der Ausarbeitung von Bestandverträgen für gewerbliche und Wohnzwecke und setzt auf dem Gerichtsweg nachfolgende Ziele durch:

  • Räumung wegen Zahlungsverzug;
  • Räumung nach Ablauf des Mietvertrages;
  • Übergabeprotokoll von Immobilien am Mietende;
  • Schadensersatz im Zusammenhang mit der Nutzung der vermieteten Immobilie mit Gutachten eines beeideten Technikers über den Zustand der Immobilie;
  • Entschädigung zu Gunsten des Mieters für den Verlust des Firmenwertes;
  • Entschädigung für die am Mietobjekt vorgenommenen Verbesserungen und Ergänzungen

Die Kanzlei unterstützt sowohl Verwalter von Gebäudekomplexen als auch einzelne Wohnungseigentümer bei Streitigkeiten hinsichtlich der Zahlung von Gemeinschaftskosten, im Zuge von Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung und im Allgemeinen bei Streitigkeiten über die Verwendung von Gemeinschaftsgütern und -dienstleistungen.

Der Anwalt antwortet

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