HAFTUNG IN VERBINDUNG MIT ASBEST

Asbest, das in der jüngeren Vergangenheit in der Baubranche und in der Industrie weit verbreitet war, ist ein stark krebserregendes Material, das zum Ausbruch von Krankheiten wie Asbestose, Mesotheliom und Lungenkrebs führt.

Die Kanzlei Gasparinetti & Giorgi befasst sich mit allen Schritten, die erforderlich sind, um eine Entschädigung für auf Asbest zurückzuführende Schäden zu erhalten. Die Kanzlei greift auf einen spezifischen Erfahrungsschatz zurück, insbesondere im Hinblick auf die Rekonstruktion des Arbeitsumfelds, des Kausalzusammenhangs zwischen demselben und asbestbedingten Krankheiten, sowie auf die Bemessung der Folgeschäden von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Arbeitern und deren Familienmitgliedern.

Die Kanzlei stützt sich auf ein Team von Anwälten, Gerichtsmedizinern und spezialisierten Ingenieuren, die eine fortwährende und qualifizierte persönliche Unterstützung bis zum Abschluss des Falls gewährleisten.

Speziell werden folgende Probleme aufgegriffen:

  • Nichtvermögensschäden des Arbeiters für vorübergehende und bleibende Invalidität;
  • ideeller Schaden;
  • Schaden mit Todesfolge;
  • Vermögensschaden;
  • Schäden der Erben des Verstorbenen in Folge des Verlusts der verwandtschaftlichen Beziehung.

Das Honorar wird erst nach Erhalt der Entschädigung fällig.

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