ARZTHAFTUNG

Die Kanzlei ist auf dem Gebiet der Arzthaftung tätig, indem sie ihr Fachwissen für die Beurteilung der Haftung des medizinischen Personals anwendet.

Dank der Zusammenarbeit mit qualifizierten Gerichtsmedizinern führt die Kanzlei eine vorläufige Bewertung der Verantwortung der medizinischen Einrichtung und des Arztes durch, um die Begründetheit der möglicheren Schadensersatzklagen zu bewerten.

Es werden im Besonderen die folgenden Problemstellungen aufgegriffen:

  • medizinische Eingriffe und Kausalzusammenhang mit dem Schaden;
  • Nichtvermögensschäden des Patienten für vorübergehende und bleibende Invalidität;
  • ideeller Schaden;
  • Schaden mit Todesfolge;
  • Vermögensschaden;
  • Schäden der Erben des Verstorbenen in Folge des Verlusts der verwandtschaftlichen Beziehung.

Das Honorar wird erst nach Erhalt der Entschädigung fällig.

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