VERKEHRSUNFÄLLE

Die Kanzlei Gasparinetti & Giorgi befasst sich mit allen Tätigkeiten, die erforderlich sind, um den Ersatz jeglicher durch Verkehrsunfälle verursachter Schäden zu erwirken.

Die Kanzlei stützt sich auf ein Team von Anwälten, Gerichtsmedizinern und spezialisierten Ingenieuren, die eine fortwährende und qualifizierte Unterstützung vom Zeitpunkt des Unfalls bis zum Abschluss des Falls gewährleisten.

Die Kanzlei bietet eine maßgeschneiderte Beratung, da die Mandanten und ihre Familien von den Gründern der Kanzlei, den Rechtsanwälten Francesco Gasparinetti und Paola Giorgi, persönlich begleitet werden.

Die mit einem hohen Spezialisierungsgrad verbundene ständige und persönliche Betreuung des Mandanten zielt darauf ab, in möglichst kurzer Zeit ein einträgliches Ergebnis zu erzielen.

Keine Vorauszahlung: Die Begleichung des Honorars erfolgt erst nach Erhalten des Schadenersatzes.

Die Kanzlei betreut folgende Fälle:

  • tödliche Unfälle;
  • schwerwiegende Dauerschäden (bei einem Invaliditätsgrad über 9%);
  • geringfügige Dauerschäden (bei einem Invaliditätsgrad bis zu 9%);
  • Entschädigung für die von Angehörigen des Opfers erlittenen Schäden,;
  • Schadensersatz über den Solidaritätsfonds für die Oper im Straßenverkehr („Fondo di garanzia per le vittime della strada”), in Bezug auf Schäden, die von nicht identifizierten, nicht versicherten oder gestohlenen Fahrzeuge verursacht worden sind;
  • Schadenersatz im Falle von sich im Ausland zugetragenen Unfällen;
  • Schäden aufgrund von Nachlässigkeit in der Instandhaltung der Straßen (Schlaglöcher, Aufbrechen des Straßenbelags, fehlende Verkehrskennzeichen oder Sicherheitseinrichtungen) oder in Folge von Wildwechsel auf der Straße.

Der Anwalt antwortet

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