ITALIENISCHES UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT

Die Kanzlei gewährt Privatpersonen und Unternehmen Beistand und Rechtsberatung hinsichtlich der Analyse und Vorbereitung von Verträgen im Bereich des Zivil- und Handelsrechts, auch auf Englisch und Deutsch.

Dabei wird einem erschöpfendem Austausch mit dem Mandanten besondere Bedeutung beigemessen, um dessen Bedürfnisse und Interessen zu verstehen und angemessene Vertragsinstrumente vorzusehen, welche zur Verfolgung der gesetzten Ziele geeignet sind.

Unsere Leistungen in diesem Bereich betreffen insbesondere folgende Vertragsarten:

  • Immobilienverkaufsvorverträge und endgültige Verkaufsverträge;
  • Auftrags-, Kommission- und Maklerverträge;
  • Bestandverträge für gewerbliche und Wohnzwecke;
  • Verkaufs-, Miet-, und Leihverträge;
  • Werkverträge;
  • Unternehmerwerkverträge;
  • Agenturverträge;
  • Zahlungsversprechen und Schuldanerkenntnisse;
  • Vergleiche;
  • Privaturkunden im Allgemeinen.

 

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Rechtstipps für den Immobilienkauf in Italien.

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