SCHADENSERSATZFORDERUNGEN

Die Kanzlei befasst sich mit Sachverstand, Erfahrung und Professionalität mit der Abwicklung jeder Art von Schadensfällen und beauftragt qualifizierte Gutachter, um die Schadensursachen festzustellen und das Ausmaß der Entschädigung zu beziffern.

Im Voraus werden stets außergerichtliche Verhandlungen  angestoßen, um in Kürze den Ersatz der erlittenen Schäden zu erlangen, so dass die Kosten und die lange Dauer von Gerichtsverfahren vermieden werde können.

Die Beratung in diesem Bereich betrifft:

  • Nichterfüllung von Verträgen;
  • mit Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit begangene unerlaubte Handlungen;
  • Arbeitsunfälle;
  • Verkehrsunfälle;
  • Straftaten und Anschluss als Nebenkläger in den Strafverfahren.

Der Anwalt antwortet

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Das vorbereitende Beratungsgespräch ist kostenlos.